APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen auch Artikel der Substitutionsausschlussliste gestückelt werden?

Uns liegt ein E-Rezept über Ciclosporin Dura 50 mg 100 Weichkapseln PZN 06064521 vor. Diese sind nicht lieferbar. Wir könnten den Kunden aber mit 2 x 50 St. PZN 06064515 derselben Firma versorgen. Ist dies erlaubt? Ciclosporin steht ja auf der Substitutionsausschlussliste. Wenn ja, muss der Kunde 2 x die Zuzahlung leisten oder nur 1 x, da ja die 100 St. nicht lieferbar sind?

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