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Die Belieferung von Hilfsmittelrezepten ist für Apotheken oft schwierig und allgemeingültige Aussagen zu solchen Rezepten sind ebenfalls schwierig, da jeweils die einzelnen Hilfsmittellieferverträge der Krankenkassen relevant sind. In vielen Fällen ist vor der Abgabe eine Genehmigung erforderlich – doch offenbar sichert auch solch eine Genehmigung nicht in jedem Fall die Kostenübernahme, wie der folgende Fall zeigt.
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