RETAXFRAGE

Retaxgefahr Gebrauchsanweisung

Bis Ende März war Medizinal­cannabis noch ein Betäubungs­mittel und unter­lag demnach auch der Betäubungs­mittel-Verschreibungs­ver­ordnung (BtMVV). Die Art, wie die Gebrauchs­anweisung auf dem Rezept ange­geben werden muss, hat sich damit auch geändert. Jetzt gelten nämlich die Vorgaben der AMVV.

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