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Bis Ende März war Medizinalcannabis noch ein Betäubungsmittel und unterlag demnach auch der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV). Die Art, wie die Gebrauchsanweisung auf dem Rezept angegeben werden muss, hat sich damit auch geändert. Jetzt gelten nämlich die Vorgaben der AMVV.
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