APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist „Arzt“ als Angabe zur Berufs­bezeichnung aus­reichend?

Wir haben hier in der Nähe eine Arzt­praxis, die mittler­weile die aller­meisten Rezepte als E-Rezept ausstellt. Allerdings ist als Berufs­bezeichnung oft einfach nur „Arzt“ bzw. „Ärztin“ ange­geben. Eine nähere Definition gibt es nicht.

Ist das so korrekt und aus­reichend?

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