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Pro Rezept nur ein Rezepturzuschlag

Apotheken erhalten für die aseptische Herstel­lung von Arznei­mitteln einen Rezeptur­zu­schlag von 8 Euro. Wurden mehrere Fläschchen verordnet, stellt sich oft die Frage:

Gelten 8 Euro Rezeptur­zu­schlag pro Ver­ordnung oder pro Applikations­einheit?

Dazu hat das Landes­sozial­gericht Baden-Württem­berg nun ein Urteil ge­sprochen.

Gerhard Seybert – stock.adobe.com


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