Apotheken erhalten für die aseptische Herstellung von Arzneimitteln einen Rezepturzuschlag von 8 Euro. Wurden mehrere Fläschchen verordnet, stellt sich oft die Frage:
Gelten 8 Euro Rezepturzuschlag pro Verordnung oder pro Applikationseinheit?
Dazu hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg nun ein Urteil gesprochen.