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AKTUELLE RETAXFALLE

Retaxfalle Jumbopackung

Die meisten Arznei­mittel sind auf Basis der enthaltenen Menge in der Packungs­größen­ver­ordnung einem definierten N-Bereich zugeordnet. Fällt die Menge nicht in einen Norm­bereich, so wird auch kein N-Kenn­zeichen ver­geben. Werden Arznei­mittel ohne N-Kenn­zeichen für Versicherte zulasten einer GKV ver­ordnet, so sollte in der Apotheke erhöhte Auf­merk­sam­keit herrschen: Solange die Menge zwischen zwei N-Bereichen oder unter­halb des N1-Bereiches liegt, ergibt sich kein Problem und die nach Stück­zahl ver­ordnete Menge ist abgabe­fähig. Wurde jedoch eine Packung ver­ordnet, deren Menge oberhalb des Nmax-Bereiches liegt, handelt es sich um eine Jumbo­packung. Diese dürfen nicht zulasten der GKV abge­geben werden.

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