|
Die meisten Arzneimittel sind auf Basis der enthaltenen Menge in der Packungsgrößenverordnung einem definierten N-Bereich zugeordnet. Fällt die Menge nicht in einen Normbereich, so wird auch kein N-Kennzeichen vergeben. Werden Arzneimittel ohne N-Kennzeichen für Versicherte zulasten einer GKV verordnet, so sollte in der Apotheke erhöhte Aufmerksamkeit herrschen: Solange die Menge zwischen zwei N-Bereichen oder unterhalb des N1-Bereiches liegt, ergibt sich kein Problem und die nach Stückzahl verordnete Menge ist abgabefähig. Wurde jedoch eine Packung verordnet, deren Menge oberhalb des Nmax-Bereiches liegt, handelt es sich um eine Jumbopackung. Diese dürfen nicht zulasten der GKV abgegeben werden.
|