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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Humanarzneimittel für Tiere – muss eine Umwidmung gekennzeichnet sein?
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Wir haben eine Frage zur Verordnung von Humanarzneimitteln für Tiere: Dürfen solche Rezepte ohne Umwidmung beliefert werden?
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Wenn nein, reicht das Wort „Umwidmung“ aus, oder muss eine Begründung angegeben sein?
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Bildquelle: Alexander Raths – stock.adobe.com
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