APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist eine Stückelung aus wirtschaftlichen Gründen zulässig?

Wir haben eine Verordnung zulasten der BARMER über Enoxaparin Becat 4.000 50 St. als E-Rezept erhalten. Als wir den Rabatt­partner Ledraxen ausge­wählt haben, hat unsere Soft­ware vorge­schlagen, mit 5 Packungen zu je 10 Stück zu stückeln, weil der EK dann deutlich niedriger aus­fällt.

Ist dies überhaupt zulässig und wie gehen wir dann bei der Abrechnung vor?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: vege – stock.adobe.com