APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Was ist bei einer Preis­anker­über­schreitung zu doku­mentieren?

Wir haben eine Frage bezüglich des Über­schreitens des Preis­ankers bei Nicht­ver­füg­bar­keit (Sonder­kenn­zeichen 3 und 4) und der Doku­mentation bei Akut­ver­sorgung (Sonder­kenn­zeichen 5 und 6). Unseres Wissens ist die „hand­schrift­liche“ Doku­mentation bei E-Rezepten bei diesen Sonder­kenn­zeichen nicht mehr erforder­lich.

Ist das bei Muster-16-Rezepten auch so?

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