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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Was ist bei einer Preisankerüberschreitung zu dokumentieren?
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Wir haben eine Frage bezüglich des Überschreitens des Preisankers bei Nichtverfügbarkeit (Sonderkennzeichen 3 und 4) und der Dokumentation bei Akutversorgung (Sonderkennzeichen 5 und 6). Unseres Wissens ist die „handschriftliche“ Dokumentation bei E-Rezepten bei diesen Sonderkennzeichen nicht mehr erforderlich.
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Ist das bei Muster-16-Rezepten auch so?
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Bildquelle: Iraidka – stock.adobe.com
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