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Verband­mittel: Auf die korrekte Verordnung achten

Ist eine Verordnung über ein Verband­mittel nicht ein­deutig aus­ge­stellt oder ein nicht verfüg­barer Import ver­ordnet, besteht Handlungs­bedarf. Das Rezept sollte spezifiziert bzw. auf ein liefer­bares Verband­mittel (z. B. ALLEVYN LIFE 10,3 x 10,3 cm 10 St. Smith + Nephew PZN 09634019) geändert werden.

Bei der Abgabe unter­stützt Sie die DAP Arbeits­hilfe „Abgabe von Verband­stoffen auf GKV-Rezept“!

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