APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Teure Einzelpackungen statt Kombi­packungen abgabe­fähig bei Nicht­verfüg­bar­keit?

Uns liegt eine Ver­ordnung über Dexa-Gentamicin Kombi­packung (PZN: 03083268) vor. Da die Kombi­packung nicht liefer­bar ist, möchten wir das Rezept gerne mit den jeweiligen Einzel­packungen Dexa-Gentamicin Augen­salbe und Dexa-Gentamicin Augen­tropfen beliefern.

Ist dies mit ent­sprechender Doku­mentation auf der Ver­ordnung erlaubt oder benötigen wir für den Aus­tausch ein neues Rezept?

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