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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Teure Einzelpackungen statt Kombipackungen abgabefähig bei Nichtverfügbarkeit?
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Uns liegt eine Verordnung über Dexa-Gentamicin Kombipackung (PZN: 03083268) vor. Da die Kombipackung nicht lieferbar ist, möchten wir das Rezept gerne mit den jeweiligen Einzelpackungen Dexa-Gentamicin Augensalbe und Dexa-Gentamicin Augentropfen beliefern.
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Ist dies mit entsprechender Dokumentation auf der Verordnung erlaubt oder benötigen wir für den Austausch ein neues Rezept?
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Bildquelle: vege – stock.adobe.com
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