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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Dürfen wir bei einem BtM-Rezept die Apothekendaten aufstempeln?
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Wir haben eine Frage zu den Angaben der Apothekendaten auf BtM-Rezepten: Laut Technischer Anlage muss auf einem BtM-Rezept die Apotheke mit Ort erfasst werden. Dies führt bei uns aber leider dazu, dass oft die Verordnungszeile schlecht bis nicht mehr lesbar ist.
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Wäre es uns möglich, dass wir den Druck der Adresse abstellen und stattdessen unsere BtM-Rezepte einfach auf der Rückseite abstempeln? Wären damit die Voraussetzungen der Technischen Anlage erfüllt?
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Bildquelle: vege – stock.adobe.com
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