APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen wir bei einem BtM-Rezept die Apotheken­daten auf­stempeln?

Wir haben eine Frage zu den Angaben der Apotheken­daten auf BtM-Rezepten: Laut Technischer Anlage muss auf einem BtM-Rezept die Apotheke mit Ort erfasst werden. Dies führt bei uns aber leider dazu, dass oft die Verordnungs­zeile schlecht bis nicht mehr lesbar ist.

Wäre es uns möglich, dass wir den Druck der Adresse abstellen und statt­dessen unsere BtM-Rezepte einfach auf der Rück­seite abstempeln? Wären damit die Voraus­setzungen der Technischen Anlage erfüllt?

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