APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Können Vitamine zulasten der GKV verordnet werden?

Wir erhielten ein Kassen­rezept (DAK) über Fol­säure 5 mg N3 und B12 Anker­mann N3, jeweils mit der Diagnose ICD-Code E53.8g ver­sehen (Vitamin­mangel sonstige B-Vitamine). Laut AM-RL sind diese Vitamine ja bei schwer­wiegen­dem Mangel ver­ordnungs­fähig.

Ist dann dieser Diagnosecode richtig? Oder soll der Arzt das Rezept noch korrigieren?

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