Retaxfalle Sprechstundenbedarf: Apotheke nachträglich in der Nachweispflicht?
Für die Belieferung von SSB-Rezepten gelten abseits des für normale Rezepte geltenden Rahmenvertrags eigene Grundsätze. Diese sind einerseits in den Sprechstundenbedarfsvereinbarungen der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen und andererseits in den regionalen Lieferverträgen der Krankenkassen geregelt.
Nun wurde uns von einer Retax berichtet, bei der eine Prüfstelle aus dem Bereich Nordrhein beim Sprechstundenbedarf Rezepte moniert, deren Belieferung bereits knapp 4 Jahre (!) zurückliegt.