INTERVIEW

Was bedeutet die Legalisierung von Cannabis für die Apotheken?

Ein Bericht aus der Praxis

Seit dem 1. April ist das Cannabis­gesetz in Kraft. Dronabinol, Sativex® und Medizinal­cannabis fallen somit nicht mehr unter die Vor­schriften des Betäubungs­mittel­gesetzes. Verschreibungen müssen nun auf Muster-16- bzw. E-Rezept erfolgen. Während sich für Apotheken der büro­kratische Aufwand ver­ringert haben dürfte, fällt auch der BtM-Zuschlag von 4,26 Euro weg. Ist das neue Gesetz also eine Er­leichterung oder doch der gleiche Aufwand für weniger Geld? DAP hat mit Florian Heimann, Apotheken­leiter der Apotheke LUX 99 (cannabis-apotheke.de), gesprochen, um zu erfahren, was sich in der Praxis bisher konkret verändert hat.

Florian Heimann, Apotheke LUX 99


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