Was bedeutet die Legalisierung von Cannabis für die Apotheken?
Ein Bericht aus der Praxis
Seit dem 1. April ist das Cannabisgesetz in Kraft. Dronabinol, Sativex® und Medizinalcannabis fallen somit nicht mehr unter die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes. Verschreibungen müssen nun auf Muster-16- bzw. E-Rezept erfolgen. Während sich für Apotheken der bürokratische Aufwand verringert haben dürfte, fällt auch der BtM-Zuschlag von 4,26 Euro weg. Ist das neue Gesetz also eine Erleichterung oder doch der gleiche Aufwand für weniger Geld? DAP hat mit Florian Heimann, Apothekenleiter der Apotheke LUX 99 (cannabis-apotheke.de), gesprochen, um zu erfahren, was sich in der Praxis bisher konkret verändert hat.