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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Unzureichende Berufsbezeichnung auf dem E-Rezept – Retaxierungsgrund?
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Seit kurzem erhalten wir bei der E-Rezept-Abrechnung immer wieder die Meldung, dass „Allgemeinmedizin“ als Berufsbezeichnung unzureichend sei.
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Wie ist die Vorgehensweise in einem solchen Fall und was genau muss die Berufsbezeichnung auf E-Rezepten enthalten?
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Ist die gemeldete unzureichende Berufsbezeichnung ein Retaxierungsgrund oder können wir den Hinweis ignorieren?
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Bildquelle: Iraidka – stock.adobe.com
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