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Auch nach Inkrafttreten des ALBVVG im vergangenen Jahr erhalten Apotheken weiterhin Retaxationen. Da diese natürlich mit Kosten, aber auch immer mit bürokratischem Aufwand verbunden sind, wenn man sie bearbeitet und ggf. Einspruch einlegen möchte, ist Vorbeugung die wirksamste Maßnahme dagegen.
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