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Bei der Entscheidung, ob in der Apotheke auf ein GKV-Rezept ein Original oder abhängig vom Preis einer der gelisteten Importe abgegeben wird, lauern verschiedene Retaxfallen, die auch nach dem ALBVVG Bestand haben. So ist bei der Verordnung unter anderem der Preisanker zu berücksichtigen – wird dieser ohne Dokumentation auf dem Rezept überschritten, droht eine Retax.
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