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Seit nun fast 3 Monaten ist die Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (ausgenommen BtM- und T-Rezepte) als E-Rezept zulasten der GKV verpflichtend für alle Ärztinnen und Ärzte. Der Start des E-Rezeptes war bzw. ist teilweise sehr holprig und funktioniert nicht so einwandfrei, wie von der Politik gedacht. Neben formal falsch ausgestellten Rezepten (z. B. fehlende oder fehlerhafte Arztbezeichnung oder drei Arzneimittel in einer Verordnung) und Fehlern in den Praxissoftwaresystemen, die dazu führen, dass die Mengenangabe nicht auf den Verordnungen angezeigt werden kann, bereiten vor allem auch die regelmäßigen Ausfälle der TI den Apothekenteams Kopfschmerzen. Die Folge ist, dass Patientinnen und Patienten auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet werden müssen, in die Arztpraxis zurückgeschickt werden oder die Apotheken vermehrt mit den Arztpraxen telefonieren.
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