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Ist es durch das ALBVVG oder andere Rechtsvorschriften möglich, eine Verordnung über die „Adultversion“ stattdessen mit der „Kinderversion“ (Elvanse 30 mg) zu beliefern, gegebenenfalls nach ärztlicher Rücksprache? Es handelt sich dabei um dieselbe Darreichungsform, Wirkstärke, Packungsgröße etc.
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