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Aus einigen Arztpraxen bekommen wir immer wieder E-Rezepte, auf denen keine Mengenangabe vermerkt ist. Uns ist aufgefallen, dass dies ausschließlich bei Arzneimitteln, die keine N-Größe besitzen, der Fall ist. Stattdessen wird als Mengenangabe „KA“ angegeben. Wir können nur anhand der angegebenen PZN erkennen, welches Arzneimittel abgegeben werden soll. Wir sind der Auffassung, dass eine Verordnung jedoch eine Mengenangabe enthalten muss. Aus den Praxen hören wir nur, dass sie daran nichts ändern können, weil die Software dies nicht zuließe. Dürfen wir die Rezepte so beliefern?
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