 |
APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
|
Pharmazeutische Bedenken – ist eine Abgabe bis zum Preisanker erlaubt oder muss das richtige Arzneimittel verordnet sein?
|
|
Wir diskutieren im Team über die korrekte Anwendung Pharmazeutischer Bedenken.
|
|
Ein Beispiel:
Verordnet ist ein Generikum der Firma X (ohne Aut-idem-Kreuz). Nach Rabattvertrag müsste Firma Y abgegeben werden. Im Beratungsgespräch stellt sich heraus, dass der schon ältere Patient bisher immer das Device der Firma Z hatte und mit der Anwendung eines anderen Device überfordert wäre.
|
|
Ein Teil des Teams ist der Meinung, dass wir Firma Z abgeben können, solange der Preis den Preisanker nicht überschreitet. Der andere Teil ist der Meinung, Firma Z muss auf dem Rezept verordnet sein, damit Pharmazeutische Bedenken geltend gemacht werden können.
|
|
Was ist richtig?
|
|
|
|
|
|
Bildquelle: nmann77 – stock.adobe.com
|