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Wir haben eine Verordnung erhalten, die komplett handschriftlich erstellt wurde, auch das Aut-idem-Kreuz wurde handschriftlich gesetzt. Nun fragen wir uns: Muss eine Bestätigung des Aut-idem-Kreuzes per Arztunterschrift auch in diesem Fall erfolgen oder nur, wenn das Rezept ansonsten komplett per Computer ausgestellt und dann das Kreuz handschriftlich ergänzt wurde?
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