APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie gehen wir mit einer nicht ein­deutigen Frei­text­ver­ordnung über Clinda-saar auf E-Rezept um?

Uns liegt folgende Frei­text­ver­ordnung auf einem E-Rezept vor: Clinda-saar 300 mg 18 Tabl. 1–1–1. Nun gibt es von Clinda-saar keine 18-St.-Packung. Mit dem Wirk­stoff Clindamycin sind zwar 18-St.-Packungen im Handel, aller­dings sind diese aktuell nicht liefer­bar. Vorrätig hätten wir die 15-St.-Clinda-saar-Packung.

Können wir die vorrätige Packung abgeben? Welche Dokumentation ist auf dem Rezept nötig?

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