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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Ist der Austausch zwischen Original und Import bei Präparaten der Substitutionsausschlussliste erlaubt?
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Wir haben ein Rezept vorliegen, auf dem „Marcumar 98 St. N3“ verordnet wurde.
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Dieses ist nicht lieferbar und wir sind uns nun im Team uneinig, ob wir einen lieferbaren Import abgeben dürfen oder nicht. Die Importe heißen dann „Marcoumar“ und enthalten 100 St.
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Bildquelle: Alexander Raths – stock.adobe.com
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