DAP ARBEITSHILFE

Umgang mit AV-Arzneimitteln

Wird ein Arzneimittel von einem Hersteller nicht mehr produziert, geht dieser Artikel außer Vertrieb. In den Warenwirtschaftssystemen wird der Artikel dann mit „AV“ gekennzeichnet. Die folgende Arbeitshilfe zeigt auf, wie man in der Apotheke mit einer Verordnung über ein AV-Arzneimittel richtig umgeht und was beachtet werden muss.

Zur Arbeitshilfe