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Tipps für die erfolgreiche Abrechnung der Grippe­impfung in der Apotheke

Zur letzt­jährigen Grippe­saison wurde die Influenza-Impfung in Apo­theken in die Regel­ver­sorgung über­führt. Durch den somit erleichterten Zugang zur Impfung sollen die Impf­raten in Deutsch­land gesteigert werden. Bei der Ab­rechnung der Influenza-Impfung müssen einige Punkte berück­sichtigt werden.

Die Impf­leistung wird auf dem Sonder­beleg über das Sonder­kenn­zeichen SOK 17716926 bzw. SOK 17717363 an Position 1 im Feld „Kenn­ziffer“, die Neben­leistung über das Sonder­kenn­zeichen SOK 17716955 und der jeweilige Impf­stoff an Position 3 abge­rechnet.

© DAP


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MAT-DE-2304254-1.0 - 09/2023