DAP ARBEITSHILFE

Retaxfalle BtM-Rezept

Die Arbeitshilfe zeigt anhand von Beispielen, welche Fehler bei Betäubungsmittel­verordnungen leicht übersehen werden und ob diese in der Apotheke nach ärztlicher Rücksprache geheilt werden dürfen. Die Ärztin oder der Arzt muss diese Korrekturen auch auf Teil III des BtM-Rezeptes übernehmen – die Änderungen müssen sowohl von Arzt- als auch Apothekerseite mit Unterschrift und Datum abgezeichnet werden. Außerdem wurde die Arbeitshilfe an die neuen Regelungen des ALBVVG angepasst.

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