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Wir haben eine Frage zu einer Verordnung über mehrere Packungen des Arzneimittels Phesgo. Die betroffene Patientin hat einen längeren Auslandsaufenthalt vor sich und möchte das Arzneimittel, das monatlich verbreicht wird, sicherheitshalber mitnehmen, um die Therapie dort fortsetzen zu können.
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