Mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) wurde der Anspruch der Patientinnen und Patienten auf pharmazeutische Dienstleistungen gesetzlich festgeschrieben. Manche pDL dürfen vom gesamten pharmazeutischen Personal erbracht werden, andere ausschließlich von Approbierten, teilweise sind bestimmte Fort- und Weiterbildungen notwendig. Bevor pDL angeboten werden, sollten im Apothekenteam Verantwortlichkeiten und Arbeitsabläufe gut geplant und alles für eine geeignete Dokumentation vorbereitet werden. In der DAP-Rubrik finden Sie verschiedene Informationen und Arbeitshilfen zur Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung der verschiedenen pharmazeutischen Dienstleistungen.