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Laut OTC-Ausnahmeliste ist Lefax für diese Diagnose nicht erstattungsfähig. Wir dürfen es also nicht abgeben. Aber dürften wir es abgeben, wenn auf dem Rezept keine Diagnose vermerkt wäre? Wir erhalten diesbezüglich einen weiteren Hinweis von unserer EDV, nämlich „unwirtschaftliche Abgabe“.
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