APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Kann Lefax im Rahmen einer BtM-Gabe zulasten einer GKV verordnet werden?

Wir haben für eine Wachkoma-Patientin eine Verordnung über „3 x Lefax Pump-Liquid PPL N3 100 ml“ zulasten einer GKV erhalten. Die Diagnose ist auf dem Rezept aufgedruckt und lautet „BtM-Einnahme“.

Laut OTC-Ausnahmeliste ist Lefax für diese Diagnose nicht erstattungsfähig. Wir dürfen es also nicht abgeben. Aber dürften wir es abgeben, wenn auf dem Rezept keine Diagnose vermerkt wäre? Wir erhalten diesbezüglich einen weiteren Hinweis von unserer EDV, nämlich „unwirtschaftliche Abgabe“.

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