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Seit Mitte Januar ist Apexxnar® erstattungsfähig

Am 13.01.2024 ist eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie in Kraft getreten. Danach sollen Personen ab 18 Jahren nur noch mit dem 20-valenten Konjugatimpfstoff (PCV20) geimpft werden. Personen, die zuvor schon mit dem 23-valenten Polysaccharid-Impfstoff (PPSV23) geimpft wurden, sollen in einem Mindestabstand von 6 Jahren nach der PPSV23-Impfung eine Auffrischimpfung mit PCV20-Impfstoff erhalten. Ob eine Auffrischimpfung generell vonnöten ist, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht festgelegt werden, da noch keine Daten vorliegen.