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In manchen Rezepturen reicht es nicht aus, wenn der Wirkstoff suspendiert vorliegt. Der Wirkstoff – oder auch manchmal ein Hilfsstoff (z. B. Konservierungsmittel) – muss gelöst vorliegen, damit überhaupt eine therapeutische Wirksamkeit, ausreichende Bioverfügbarkeit und gegebenenfalls hinreichende Dosierungsgenauigkeit gegeben sind. Unzureichende Lösungseigenschaften oder Ausfällungen bereits gelöster Stoffe können daher erheblich die Qualität der Rezeptur und den Therapieerfolg gefährden.
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