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Ausfallender oder unlöslicher Wirkstoff

In manchen Rezepturen reicht es nicht aus, wenn der Wirk­stoff suspendiert vorliegt. Der Wirk­stoff – oder auch manch­mal ein Hilfsstoff (z. B. Konservierungs­mittel) – muss gelöst vorliegen, damit überhaupt eine thera­peutische Wirk­samkeit, ausreichende Biover­fügbar­keit und gegeben­enfalls hinreichende Dosierungs­genauigkeit gegeben sind. Unzureichende Lösungs­eigenschaften oder Aus­fällungen bereits gelöster Stoffe können daher erheblich die Qualität der Rezeptur und den Therapie­erfolg gefährden.

Sind inkompatible Kombinationen bekannt und die Ursache erst einmal erkannt, bieten sich allerdings zahl­reiche galenische Optionen, um das Löslichkeits- bzw. Ausfällungs­problem zu beheben oder gar nicht erst auf­kommen zu lassen.

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