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Trotz der Vorbehalte des Gesundheitsausschusses der Länderkammer, der unter Verweis auf die Opioid-Krise in den USA vor einer Bagatellisierung des Umgangs mit Betäubungsmitteln (BtM) gewarnt hatte, stimmte der Bundesrat am 10. Februar 2023 der Streichung der Höchstmengenregel zu. Eine Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) sei wichtig, um sich dem aktuellen Erkenntnisstand aus Wissenschaft und Praxis anzupassen, so Burkhard Blienert, Sucht- und Drogenbeauftragter der Bundesregierung. Den Einwänden des Gesundheitsausschusses wird insofern Rechnung getragen, als die Bundesregierung angehalten ist, zwei Jahre nach Inkrafttreten der Änderung der BtMVV etwaige Veränderungen bezogen auf Verordnungszahlen sowie Abgabemengen zu analysieren und diese zu berichten.
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