AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 74

Änderung der BtMVV

Trotz der Vorbehalte des Gesund­heits­aus­schusses der Länder­kammer, der unter Verweis auf die Opioid-Krise in den USA vor einer Bagatel­lisierung des Umgangs mit Betäubungs­mitteln (BtM) gewarnt hatte, stimmte der Bundesrat am 10. Februar 2023 der Streichung der Höchst­mengen­regel zu. Eine Änderung der Betäubungs­mittel-­Verschreibungs­ver­ordnung (BtMVV) sei wichtig, um sich dem aktuellen Erkenntnis­stand aus Wissenschaft und Praxis anzu­passen, so Burkhard Blienert, Sucht- und Drogen­beauftragter der Bundes­regierung. Den Einwänden des Gesund­heits­aus­schusses wird insofern Rechnung getragen, als die Bundes­regierung ange­halten ist, zwei Jahre nach Inkraft­treten der Änderung der BtMVV etwaige Veränderungen bezogen auf Verordnungs­zahlen sowie Abgabe­mengen zu analysieren und diese zu berichten.

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