AKTUELLE RETAXFALLE
T-Rezept: Ist „Dj“ ausreichend oder nicht?
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Seit in der Arzneimittelverschreibungsverordnung verankert wurde, dass Rezepte eine Dosierung bzw. einen Hinweis auf einen vorliegenden Medikationsplan aufweisen müssen, ist diese Angabe eine Quelle zahlreicher Diskussionen – und Retaxationen.
Mit dem ALBVVG wurde hier nachgebessert: Nach § 129 Abs. 4d SGB V sind Retaxationen nun unter anderem dann ausgeschlossen, wenn die Dosierangabe auf einer Verordnung fehlt.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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