AKTUELLE RETAXFALLE

T-Rezept: Ist „Dj“ ausreichend oder nicht?

Seit in der Arznei­mittel­verschreibungs­verordnung verankert wurde, dass Rezepte eine Dosierung bzw. einen Hinweis auf einen vorliegenden Medikations­plan auf­weisen müssen, ist diese Angabe eine Quelle zahlreicher Diskussionen – und Retaxationen.
Mit dem ALBVVG wurde hier nachge­bessert: Nach § 129 Abs. 4d SGB V sind Retaxationen nun unter anderem dann ausge­schlossen, wenn die Dosier­angabe auf einer Verordnung fehlt.

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