Wir haben noch eine Frage zur Umsetzung des ALBVVG: Ist es auch in der neuen Regelung möglich, 2 Packungen eines geringer dosierten Mittels abzugeben?
Beispiel: Wir haben noch einige Flaschen Cefaclor Basics 125 mg 100 ml N1 PZN: 02231494 vorrätig, jedoch kein Cefaclor Basics in der Stärke zu 250 mg 100 ml PZN: 02231502.
Könnte man 2 Flaschen à 125 ml 100 ml N1 anstelle einer verordneten Flasche mit 250 mg 100 ml N1 abgeben?
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