Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Retaxierungen aufgrund Pharmazeutischer Bedenken

Pharma­zeutische Bedenken können von Apotheken­mitarbeitern geltend gemacht werden, wenn in einem begründeten Einzel­fall und trotz zusätzlicher Beratung ein Aus­tausch eines verordneten Präparats, z. B. auf ein rabat­tiertes Arznei­mittel, verhindert werden soll. Über Pharma­zeutische Bedenken kann immer nur im individuellen Fall entschieden werden, wobei neben den Eigen­schaften des Arznei­mittels auch der Patient eine entscheidende Rolle spielt. Viele Apotheken­teams machen ungern von dieser Möglichkeit der Abgabe Gebrauch, fürchten sie doch eine Retaxierung. Aber ist diese Angst auch berechtigt?

Unsere Frage lautet heute:

Wurden Sie in der Vergangenheit schon mal aufgrund Pharma­zeutischer Bedenken retaxiert?





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