AKTUELLE RETAXFALLE
Achtung bei Rezeptkorrekturen
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Mit dem ALBVVG wurden im SGB V erstmals Regelungen festgelegt, die Retaxationen in bestimmten Fällen gänzlich ausschließen (beispielsweise bei fehlender Dosierungsangabe) bzw. Nullretaxationen unterbinden, wenn die Apotheke eine Abweichung von der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags nicht auf dem Rezept dokumentiert.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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