AKTUELLE RETAXFALLE

Achtung bei Rezeptkorrekturen

Mit dem ALBVVG wurden im SGB V erstmals Regelungen fest­gelegt, die Retaxationen in bestimmten Fällen gänzlich aus­schließen (beispiels­weise bei fehlender Dosierungs­angabe) bzw. Null­retaxationen unter­binden, wenn die Apotheke eine Abweichung von der Abgabe­rang­folge des Rahmen­vertrags nicht auf dem Rezept doku­mentiert.

» Lesen Sie hier weiter


Bildquelle: koya979/Shutterstock.com