5.000-Euro-Retax aufgrund vergessener Arztunterschrift
Während mit dem ALBVVG einige Retaxationen zukünftig unterbunden werden, bleibt es dabei, dass die klassischen Rezeptformalien durch die Apotheke zu prüfen sind. Gemäß § 129 Abs. 4d SGB V werden verschiedene Retaxationen ausgeschlossen.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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