AKTUELLE RETAXFALLE

5.000-Euro-Retax aufgrund vergessener Arztunterschrift

Während mit dem ALBVVG einige Retaxationen zukünftig unter­bunden werden, bleibt es dabei, dass die klassischen Rezept­formalien durch die Apotheke zu prüfen sind. Gemäß § 129 Abs. 4d SGB V werden verschiedene Retaxationen ausge­schlossen.

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