AKTUELLE RETAXFALLE

Fehlendes BtM-„A“ wird weiterhin retaxiert

Mit den letzten Änderungen der BtMVV sind seit dem 8. April 2023 die BtM-Höchst­mengen, die bei Verordnung von BtM durch Ärzte und Apotheken beachtet werden mussten, gestrichen worden. Somit müssen Ärzte keine Höchst­mengen mehr berück­sichtigen und Rezepte nicht mehr mit dem „A“ kenn­zeichnen.

Allerdings ist die Retax­frist für Rezepte, die vor den Änderungen der BtMVV ausgestellt und abge­rechnet wurden, noch lange nicht abge­laufen und es stellte sich die Frage, ob die Kranken­kassen weiterhin auch ältere BtM-Rezepte retaxieren, wenn dort die damals geltenden Höchst­mengen über­schritten wurden und das „A“ nicht auf dem Rezept ange­geben war.

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