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Praxis-News
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  Abrechnung

Häusliche Krankenpflege
Bei Palliativ­patienten sind auch Symptom­kontrollen verordnungs­fähig!

Abrechnungstipps von Dr. med. Gerd W. Zimmermann

Vertragsärzte können auch Symptom­kontrollen bei Palliativ­patienten im Rahmen der häus­lichen Kranken­pflege verordnen. Eine solche Behandlung ist bei schwerst­kranken und sterbenden Patienten in jedem Alter möglich und stellt eine Übergangs­lösung für Patienten dar, die noch keine Leistungen der speziali­sierten ambulanten Palliativ­versorgung erhalten oder erhalten wollen (SAPV nach § 37b SGB V, Voll­versorgung oder Teil­versorgung).

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Kurzumfrage

  Kurzumfrage

Ihre Meinung zählt:

Mehrfachverordnungen

Lang hat es gedauert, aber nun ist sie da, die Möglichkeit, eine Mehrfach­verordnung auszustellen – zumindest beim E-Rezept. Bei einer Mehrfach­verordnung kann das verordnete Arznei­mittel bis zu viermal innerhalb eines Jahres in der Apotheke abgegeben werden. Die Anzahl der Verordnungen und den Einlöse­zeitraum bestimmt der verordnende Arzt.

Klickumfrage

Können Sie sich vorstellen, Mehrfach­verordnungen auszustellen?

Ja, ich habe dies bereits getan bzw. plane es zeitnah.
Ja, sobald dies technisch möglich ist, werde ich diese Möglichkeit nutzen.
Nein, ich möchte die Patienten regelmäßig persönlich sehen.
Nein, ich halte grundsätzlich nichts von dieser Möglichkeit.
Ich habe mich (noch) nicht mit diesem Thema beschäftigt

Teilnahmeschluss ist der 14.05.2023.

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  Rp. informiert

Der Nutzen von Apherese und Sauer­stoff­therapie bei Long/Post-COVID ist derzeit unklar

Bislang existieren keine anerkannten, ursächlichen Therapien für Patienten mit Long bzw. Post-COVID, die als Kassen­leistung abge­rechnet werden können. Viele Betroffene greifen daher auf sogenannte Indivi­duelle Gesund­heits­leis­tungen (IGeL) zurück. U. a. werden teure Behand­lungen, wie die H.E.L.P.-Apherese oder die hyper­bare Sauer­stoff­therapie, als mögliche therapeutische Inter­ventionen eingesetzt, um die starken Symptome der Patienten – wie Fatigue, Kurz­atmigkeit oder kognitive Beschwerden – zu lindern. Der IGeL-Monitor 2023 konnte anhand einer Literatur­recherche keinen Nutzen der beiden Therapien ausfindig machen, sodass der Nutzen derzeit als „unklar“ eingestuft wird.

Allerdings ist es wichtig, diese Therapie­ansätze im Rahmen von klinischen Studien zu unter­suchen, um ihren mög­lichen Nutzen bzw. Schaden zu bewerten. Dadurch könnte die Therapie von Long-COVID- bzw. Post-COVID-Patienten in Zukunft verbessert werden.

Quelle:
https://www.igel-monitor.de/fileadmin/Downloads/Presse/PM_Apherese_und_HBOT.pdf (zuletzt aufgerufen am 08.05.2023)

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  Rp. Meinungsmonitor: Fall des Monats Mai

Neues Monatsrätsel: Ausfüllen von Betäubungs­mittel­rezepten

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  Rp. Service

Aktualisierte Praxishilfe: Grundlagen der frühen Nutzenbewertung

Seit 2011 werden insbesondere Arznei­mittel mit neuen Wirk­stoffen einer frühen Nutzen­bewertung unter­zogen. Die Praxis­hilfe „Grund­lagen der frühen Nutzen­bewertung“ informiert über den Ablauf des Verfahrens und die verschie­denen Kate­gorien beim Ausmaß des Zusatz­nutzens sowie über Besonder­heiten bei Orphan Drugs.

Abbildung Praxishilfe

Die Praxishilfe wurde aktualisiert und auf den gegen­wärtigen Stand gebracht. So gilt u. a. der Erstattungs­betrag jetzt rückwirkend ab dem 7. Monat, nicht wie bisher ab dem 13. Monat. Außerdem wurde die Umsatz­grenze bei Orphan Drugs, bei deren Über­schreitung Orphan Drugs eine frühe Nutzen­bewertung durch­laufen müssen, auf 30 Millionen Euro Jahresumsatz abgesenkt.

» Zur Praxishilfe
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