Seitdem lenalidomidhaltige Generika auf dem Markt sind, wird die Gebrauchsinformation der teratogenen Arzneimittel nicht mehr vom Arzt an den Patienten abgegeben, sondern die Abgabe erfolgt im Zuge der Generika-Abgabe in Form der Packungsbeilage in der Apotheke. Auf T-Rezepten, die vor dem 08.08.2022 vom BfArM ausgegeben wurden, ist daher der Satzteil „sowie die aktuelle Gebrauchsinformation des entsprechenden Fertigarzneimittels“ im zweiten anzukreuzenden Pflichtfeld vom Verordner zu streichen.
Ihnen liegt am 2. Mai eine Verordnung über Imnovid auf einem T-Rezept vor. Der Satzteil ist nicht durchgestrichen.