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Abgabe von Semaglutid und Dulaglutid nur noch bei zugelassener Indikation

Aufgrund der anhaltenden Versorgungs­knappheit mit Inkretinmimetika, die voraus­sichtlich das ganze Jahr 2023 andauern wird, hat das Bundes­institut für Arznei­mittel und Medizin­produkte (BfArM) eine Empfehlung zur Sicher­stellung der Versorgung von Patienten mit Typ-2-Diabetes veröffentlicht. Demnach sollen die Medikamente nur noch bei zuge­lassener Indikation verordnet werden. Unter Vorlage eines Arzt­aus­weises sollen die Medikamente nicht abge­geben werden.

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