Apotheker können von der Substitution bzw. der Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel absehen, wenn dem im konkreten Einzelfall – aus Sicht des Apothekers – Pharmazeutische Bedenken (ApBetrO § 17 Abs. 5) entgegenstehen. Diese Möglichkeit ist noch immer nicht hinreichend bekannt. Zudem befürchten viele Apotheker, dass sie sich bei Nutzung dieser Möglichkeit einem erhöhten Retaxationsrisiko aussetzen. In dieser Newsletter-Rubrik behandeln wir verschiedene Arzneimittelgruppen, bei denen eine Substitution kritisch sein kann. Heute: ThrombozytenaggregationshemmerZu den Thrombozytenaggregationshemmern gehören unterschiedliche Wirkstoffklassen, wie Acetylsalicylsäure, Clopidogrel oder monoklonale Antikörper. Bei einer Substitution müssen sowohl Qualität und biopharmazeutische Eigenschaften des Arzneimittels als auch die Besonderheiten des Krankheitsbildes und der Zustand des Patienten berücksichtigt werden. |