Boehringer Ingelheim informiert

Spiolto® Respimat®: Beide Packungsgrößen voll erstattungsfähig –
seit dem 01. November 2015 gelten neue Messzahlen!

Spiolto® Respimat® wird als langwirksame Dauertherapie zur einmal täglichen Inhalation für Patienten mit COPD (Chronic Obstructive Pulmonary Disease) ab dem frühen Stadium GOLD II eingesetzt und ist mit folgenden Packungsgrößen über den Großhandel verfügbar:

  • Spiolto® Respimat® 2,5 µg/2,5 µg INHL 4 ml (N2)
    (Monatspackung mit 60 Hüben)
  • Spiolto® Respimat® 2,5 µg/2,5 µg INHL 3 x 4 ml
    (3-Monatspackung mit 180 Hüben)

Erstattungsfähigkeit und Abgabe auf Rezept:

  • Beide Packungsgrößen sind voll erstattungsfähig
  • Grund: Die größte Messzahl wird bei beiden Packungsgrößen nicht überschritten!

Einteilung in die PackungsV

Spiolto® Respimat® (Wirkstoffe Tiotropium und Olodaterol) wird nach der seit 01.11.2015 gültigen Packungsgrößenverordnung (PackungsV) folgendermaßen eingeteilt:

  • Dosieraerosole und Pulverinhalationssysteme
  • Kombination aus Sympathomimetika und Parasympatholytika
  • Kombination aus Olodaterol und Tiotropium

Sowohl die Monatspackung mit 60 Hüben als auch die 3-Monatspackung mit 180 Hüben sind in vollem Umfang erstattungsfähig und können zulasten der GKV auf Rezept abgegeben werden, da mit beiden Packungen die größte Messzahl (Nmax = 200) nicht überschritten wird.

Die gültige Einteilung der Normgrößen finden Sie auch im DAP-Service PZN-Checkplus.

» zum PZN-Checkplus
Wichtige Information zur Normkennzeichnung

Die Spiolto® Respimat® Monatspackung fällt mit 60 Hüben genau in den N2-Bereich (54–66) und trägt daher das Normkennzeichen N2. Die 3-Monatspackung liegt zwischen dem N2- und N3-Bereich und bleibt daher ohne N-Kennzeichnung.
Die entsprechende Aktualisierung der Normkennzeichnung ist zum 15.11.2015 in allen Apothekensoftwaresystemen ausgewiesen – die Erstattungsfähigkeit ist bis dahin nicht beeinträchtigt!

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