Wir haben ein Rezept erhalten, auf dem die Adressangabe des Arztes fehlt. Aufgebracht wurde nur der Arztstempel mit Name und Fachrichtung sowie die Unterschrift. Die Betriebsstätten-Nr. ist aufgedruckt und stimmt mit beiden anderen Aufdrucken auf dem Rezept überein.
Reicht das für die Abrechnung?
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