APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Tadalafil-Verordnung: abrechnungsfähig oder nicht?

Wir haben eine Verordnung über Tadalafil Aristo 5 mg 100 FTA erhalten. Als Diagnose ist auf dem Rezept vermerkt: Prostata-Ca, Z.n. Radikal-OP. Kostenträger ist die BKK Securvita 101320942.

Laut unserer Software ist die Abgabe dieses Tadalafils von Aristo aber nur bei benignem Prostata­syndrom zulasten der GKV erstattungs­fähig. Der verordnende Arzt besteht auf Abgabe dieses Präparates, was wir auch hand­schriftlich auf dem Rezept vermerkt haben. Ist die Abgabe zulasten der GKV möglich? Bekommen wir eine Retax oder erhält der Verordner dann den Regress?

» Lesen Sie hier die Antwort


Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com