APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie gehen wir bei einer nicht eindeutigen Biosimilar-Verordnung vor?

Wie gehen wir bei Rezepten über Bio­similars vor, die nicht ein­deutig ausge­stellt sind – wenn beispiels­weise nur der Wirk­stoff genannt ist und keine PZN/kein Hersteller? Können wir die Änderung nach Rück­sprache mit dem Arzt selbst vor­nehmen oder muss der Patient zurück zum Arzt?

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