Teaser 1 (18.11.)
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Abrechnung Grippeimpfung in der Apotheke
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In der Saison 2022/23 können Apotheken zum ersten Mal Grippeschutzimpfungen im Rahmen der Regelversorgung durchführen. Bis zur Saison 2023/24 erfolgt die Abrechnung übergangsweise noch über einen Sonderbeleg, den die Apothekerverbände zur Verfügung stellen. Im Feld „Kennziffer“ wird an Position 1 die Impfleistung über das Sonderkennzeichen SOK 17716926 abgerechnet, an Position 2 die Nebenleistung mit dem Sonderkennzeichen SOK 17716955 und an Position 3 über das Sonderkennzeichen des jeweiligen Impfstoffs (beispielsweise SOK 17717110 für Efluelda®). Da die Softwarehäuser bereits angekündigt haben, die technischen Voraussetzungen wahrscheinlich erst im Dezember flächendeckend bereitstellen zu können, sollen die Impfleistungen aus November erst im Dezember an das Rechenzentrum übermittelt und bis dahin digital gespeichert werden.
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© DAP Networks GmbH
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Teaser 2 (25.11.)
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Hochdosis-Influenza-Impfstoff oder standarddosiert?
Wer sollte sich mit welchem Influenza-Impfstoff impfen lassen?
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Rund 27,5 Millionen Impfstoffdosen hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) für diese Grippesaison bereits freigegeben (Stand: 06.11.2022).1 Welcher Influenza-Impfstoff ist für wen am besten geeignet?
Allen Personen ab 60 Jahren empfiehlt die STIKO einen Hochdosis-Influenza-Impfstoff.2 Efluelda® ist der einzige 4-fach hochdosierte tetravalente Influenza-Impfstoff (QIV-HD) in Deutschland.3 Vaxigrip Tetra® ist der einzige tetravalente Standard-Influenza-Impfstoff, der ab 6 Monaten, für Schwangere als auch zum passiven Schutz von Säuglingen bis zu einem Alter von weniger als 6 Monaten nach der mütterlichen Immunisierung während der Schwangerschaft eingesetzt werden kann.4 Zellkulturbasiert und damit eventuell bei Patienten mit Hühnereiweißallergie geeignet ist der Impfstoff Flucelvax® Tetra.3
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Teaser 3 (29.11.)
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Influenza und COVID-19
Gleichzeitige Impfung möglich
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Laut Robert Koch-Institut sind die Gruppen, die ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf haben, bei einer Influenza-Erkrankung und COVID-19 sehr ähnlich.1 Menschen ab 60 Jahren wird deshalb eine vierte COVID-19-Impfung („zweiter Booster“) sowie eine jährliche Influenza-Impfung mit einem Hochdosis-Influenza-Impfstoff empfohlen.2,3 Die beiden Impfungen können gleichzeitig verabreicht werden. Studien zeigen, dass dabei nicht mehr unerwünschte Wirkungen auftreten als bei Einzelimpfungen und die Immunogenität der einzelnen Impfstoffe nicht beeinträchtigt wird.4,5 Außerdem kann der Aufwand für Impflinge und Impfende mit der Koadministration reduziert werden.
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