APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Kann bei einer nicht verschreibungs­pflichtigen Rezeptur auf den Fixzu­schlag verzichtet werden?

Wir haben eine Frage zur Taxation von Rezepturen, die nicht verschreibungs­pflichtig sind. Sind wir dazu verpflichtet, den Patienten bei nicht verschreibungs­pflichtigen Rezeptur­arznei­mitteln oder Defektur­arznei­mitteln einen Fix­zuschlag von 8,35 € zu berechnen, oder dürfen wir hier eine eigene Preis­kalkulation durch­führen? Wir stellen eine eigene Rezeptur zur Linderung bei Poly­neuropathie für unsere onkologischen Patienten her und würden hier keinen Fix­zuschlag, sondern 20 % Aufschlag auf den Apotheken­verkaufs­preis ansetzen.

Ist das zulässig?

» Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com